Schuppenflechte beeinflusst unser Leben – Juckreiz und Schmerzen, aufwändige und zeitintensive Körperpflege sowie die finanzielle Belastung durch Pflegeprodukte oder Arzneimittel sind nur ein paar Aspekte. Von einigen Belastungen, wie z. B. der Zuzahlung zu Medikamenten kann man sich allerdings befreien lassen. [Sponsored Post]

Psoriasis – der ganze Körper ist betroffen

Psoriasis ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung und zieht daher meistens eine lebenslange Behandlung nach sich. Ärzte und Forscher sprechen bei mittelschweren bis schweren Fällen seit einiger Zeit sogar von der Schuppenflechte als Hautmanifestation einer systemischen Entzündungserkrankung. Damit ist gemeint, dass nicht nur bestimmte Bereiche der Haut, sondern der ganze Körper innerlich von einer andauernden Entzündung betroffen ist. Mit dem bloßen Auge sichtbar sind allerdings nur die charakteristischen Plaques auf der Haut. Neben der Haut kann die Entzündung auf die Nägel, Gelenke oder das Herzkreislaufsystem übergreifen. Viele von uns, bei denen auch Nägel oder Gelenke betroffen sind, können das wohl bestätigen.

Rezeptgebühren, Zuzahlungen und Co.

Fest steht, die Psoriasis hat weitreichende Auswirkungen – privat und beruflich. Zudem bedeutet eine lebenslange Therapie eben auch lebenslange regelmäßige Rezeptgebühren für Medikamente, Kosten für Pflegeprodukte und eventuelle Zuzahlungen zur Krankengymnastik oder Ergotherapie. Alles in allem bedeutet das eine finanzielle Belastung für Psoriatiker. Das Sozialrecht sieht allerdings einen finanziellen Ausgleich vor. So können Benachteiligungen, die durch eine Erkrankung entstehen zumindest teilweise ausgeglichen werden. Für chronisch kranke Personen kann dieser finanzielle Ausgleich höher ausfallen. Auch für Menschen mit Psoriasis können solche Rechte und Leistungen infrage kommen.

Was kann man gegen die finanzielle Belastung unternehmen?

Damit die Belastung durch Zuzahlungen nicht zu hoch ausfällt, gibt es eine Belastungsgrenze. Diese liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt – für chronisch Kranke bei einem Prozent – und gilt bei Ehepaaren für den gesamten Familienhaushalt. Nicht verheiratete Paare werden getrennt berücksichtigt. In die Rechnung zur Belastungsgrenze fließen zum einen Zuzahlungen zu Arzneimitteln ein: In der Regel werden für jedes verschreibungspflichtige Medikament pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises – allerdings höchstens 10 € und mindestens 5 € – fällig. Falls allerdings deine Krankenkasse mit dem entsprechenden Arzneimittelhersteller einen Rabattvertrag abgeschlossen hat, kann es sein, dass du keine Zuzahlung leisten musst. Die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel werden im Gegensatz zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln normalerweise nicht von der Krankenkasse erstattet und können auch nicht in die Belastungsrechnung aufgenommen werden. Neben den Zuzahlungen für Arzneimittel, kann der Eigenanteil für stationäre Behandlungen und die Zuzahlung bei Heilmitteln (z. B. Krankengymnastik oder Ergotherapie) und häuslicher Krankenpflege mit einberechnet werden. Allerdings kannst du nicht automatisch auch alle anfallenden Gesundheitskosten zur Berechnung der Belastungsgrenze mit einbeziehen. Ausgeschlossen sind z. B.:

  • Aufwendigere Leistungen als notwendig,
  • Arzneimittel, die höhere als vom Festbetrag abgedeckte Kosten verursachen (Hierüber muss dich dein Arzt bei der Verschreibung informieren),
  • Eigenanteile zu Zahnersatz.

Einprozentige Belastungsgrenze: Wer gilt als „schwerwiegend chronisch krank“?

Wie für fast alles in Deutschland gibt es auch hierfür einen Paragraphen: Die sogenannte „Chroniker-Richtlinie“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) definiert, ab wann eine schwerwiegende chronische Krankheit vorliegt. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass eine Erkrankung mindestens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde. Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien zutreffen:

  • Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 oder
  • ein Grad der Behinderung (GdB) oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 % oder
  • es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die sich nach ärztlicher Einschätzung dein Gesundheitszustand verschlimmern würde.

Die Nachweise müssen bei der Krankenkasse vorgelegt werden, die dann letztlich auch für die Feststellung verantwortlich ist.

Wie hoch ist meine persönliche Belastungsgrenze?

Ausschlaggebend für die Belastungsgrenze ist das Bruttoeinkommen des Gesamthaushalts. Falls du also verheiratet bist, wird das Einkommen deines Ehepartners miteinberechnet. Die Belastungsgrenze (Stand 2018) für ein verheiratetes Ehepaar könnte folgendermaßen aussehen:

  • Jahresbruttoeinkommen Mann: 35.000 €
  • Jahresbruttoeinkommen Frau: 40.000 €

Das macht zusammen 75.000 €, abzüglich Freibeträge:

  • Freibetrag für den Ehegatten: 5.481 €
  • Freibetrag pro Kind: 7.428 €

Da unser Beispielehepaar keine Kinder hat, ergibt sich ein zu berücksichtigendes Familieneinkommen von: 75.000 € – 5.481 € = 69.519 € Die 2 % Belastungsgrenze liegt folglich bei 1.390,38 €. Anerkannt chronisch Kranke müssten in diesem Beispiel bis zu einer Höhe von 695,19 € Zuzahlungen leisten. Falls du Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehst, zählt der Regelsatz des Familienmitglieds mit dem höchsten Beitrag für die ganze Familie. Freibeträge können hier nicht geltend gemacht werden. Für den Hartz-IV-Regelsatz von 416 € pro Monat (4.992 € jährlich) ergibt sich eine zwei-prozentige Belastungsgrenze von 99,84 €.

Zuzahlungen im Auge behalten

Da deine Krankenkasse dich nicht automatisch benachrichtigt, müssen Zuzahlungen selbst im Auge behalten und Quittungen gesammelt werden. Viele Krankenkassen oder auch Apotheken bieten Quittungshefte an, die beim Sammeln nützlich sind. Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, kann bei der Krankenkasse die Befreiung beantragt werden. Du kannst allerdings auch erst am Ende des Jahres die Befreiung beantragen. Zu viel geleistete Zuzahlungen werden dann gegebenenfalls erstattet.

Fazit

Es macht also durchaus Sinn, deine Zuzahlungskosten im Blick zu behalten und dich, falls möglich, befreien zu lassen. Nützlich hierfür sind Quittungshefte, die man in der Regel von seiner Krankenkasse bekommen kann. Du musst allerdings darauf achten, dass nicht alle Kosten, die im Rahmen deiner Gesundheitsversorgung entstehen auch tatsächlich Zuzahlungen sind.5 Eine kurze Nachfrage bei deiner Krankenkasse kann hier Missverständnissen vorbeugen.

Dieser Text ist mit freundlicher Unterstützung von AbbVie Deutschland entstanden. Auf abbvie-care.de findest du weitere hilfreiche Infos und Tipps.